So rechnet der Steuerteil
Mieteinnahmen minus Zinsen, minus nicht umlagefähige Kosten, minus 1,5 % Abschreibung vom Gebäudeanteil. Ein Verlust senkt Ihre Einkommensteuer (Grenzsteuersatz), ein Gewinn erhöht sie – genau das macht Vorsorgewohnungen anfangs steuerlich attraktiv.