Kostenlos · Nach österreichischem Recht

Mietvertrag kostenlos erstellen

Eckdaten eintragen, dann direkt drucken, als PDF speichern oder als Word-Datei laden – komplett lokal im Browser, auf Basis des österreichischen Mietrechts (MRG, ABGB). Der Entwurf ersetzt keine Rechtsberatung; für andere Vertragsarten und rechtliche Fragen ist unser Partner Claraven da.

Musterentwurf, keine Rechtsberatung: Dieser Dienst stellt ausschließlich einen allgemeinen, unverbindlichen Musterentwurf für bestimmte Wohnraummietverhältnisse in Österreich bereit. Ihre Eingaben füllen nur vorgegebene Textfelder und festgelegte Standardvarianten aus – es erfolgt keine rechtliche Beurteilung Ihres Einzelfalls. Alles läuft lokal im Browser; nichts wird übertragen.

Mitvermietet

Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert; gezählt wird – anonym und cookielos – nur, dass das Werkzeug genutzt wurde.

Was der Entwurf rechtlich berücksichtigt

Der Musterentwurf bildet die wichtigsten zwingenden Regeln des österreichischen Wohnungsmietrechts ab (Rechtsstand: August 2026):

  • Anwendungsbereich: Voll- oder Teilanwendung des MRG als wählbare Variante – mit Richtwertmietzins (§ 16 Abs 2 MRG) oder frei vereinbartem Hauptmietzins.
  • Befristung: Schriftform und Mindestdauer 3 Jahre (§ 29 MRG); seit 1.1.2026 mindestens 5 Jahre bei Unternehmer-Vermietern (5. MILG). Kündigungsrecht des Mieters nach dem 1. Jahr; 25-%-Befristungsabschlag in der Vollanwendung (§ 16 Abs 7 MRG).
  • Mietzins & Betriebskosten: 10 % USt auf Wohnungsmiete, Betriebskostenkatalog §§ 21–24 MRG, Nutzflächen-Aufteilung (§ 17 MRG), Jahresabrechnung bis 30. Juni (§ 21 Abs 3 MRG).
  • Wertsicherung: VPI-Anpassung nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) – frühestens jährlich zum 1. April, mit gesetzlichen Deckeln.
  • Kaution: getrennte, fruchtbringende Veranlagung und Rückstellung samt Zinsen (§ 16b MRG); üblich bis zu 3 Bruttomonatsmieten.
  • Erhaltung: zwingende Vermieterpflichten nach § 3 MRG bzw. § 1096 ABGB – inklusive mitvermieteter Thermen und Boiler.
  • Formales: Energieausweis-Pflicht (EAVG 2012), keine Mietvertragsgebühr für Wohnraum seit 11.11.2017, Solidarhaftung mehrerer Mieter:innen, Ausstattungskategorien nach § 15a MRG, Übergabeprotokoll und Anlagen-Checkliste.
  • Grenzen: Nicht geeignet für Geschäftsraummiete, komplexe Untermiet-/WG-Konstellationen, Genossenschafts-, Dienst- oder Ferienwohnungen – dafür braucht es individuelle Beratung.

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